Ticketbedingungen des Ticketcounters
IDefinitionen
Abonnement oder Mehrfachzugang bedeutet ein Dokument, das den mehrfachen Zugang zu einem Park oder den Zugang zu einer vereinbarten und definierten Anzahl von Parks sowie die "Mehrfahrtenkarten" ermöglicht. Die geltenden Abonnementsbedingungen werden vom Park zur Verfügung gestellt. Für alle anderen Sachen gelten die Bedingungen, wie sie für Tickets beschrieben sind, die in diesen Ticketbedingungen festgelegt sind;
Elektronisch bedeutet die Zustellung von Tickets über digitale Kommunikationsmethoden wie E-Mail, Internet oder andere digitale Methoden;
Kunde bedeutet die natürliche oder Rechtsperson, die Tickets bestellt;
Vertrag bedeutet den Vertrag, einschließlich der Bedingungen, die dem Kauf von Tickets durch den Kunden und deren Lieferung durch Ticketcounter zugrunde liegen;
Park oder Parks bedeutet die Partei oder Parteien, die mit dem Ticketcounter ein Vertrag abgeschlossen haben über den elektronischen (Weiter-)Verkauf von Tickets, zum Zweck der Zugangsgewährung zum Park (wie z.B. Tages-Erholungspark, Zoo, Veranstaltung, Museum oder Erlebnisort);
Parkvorschriften bedeutet die beim Besuch des Parks geltenden Bedingungen und Regeln, die vom Eigentümer/Betreiber des Parks aufgestellt wurden, der mit dem Ticketcounter einen Vertrag über den Weiterverkauf der Tickets abgeschlossen hat;
Ticket (oder e-Ticket) ist das Dokument (elektronisch und/oder ausgedruckt auf Papier) und die anwendbaren Bedingungen und/oder Konditionen, das elektronisch erworben wurde und mit dem der Kunde nur einmal Zugang zum Park erhält, sofern auf der Website und/oder auf dem Ticket nichts anderes angegeben ist;
Ticketcounter bedeutet die Ticketcounter GmbH, die im Namen des Parks Tickets aus ihren Systemen ausgibt, die Zahlung organisiert und überprüft und die Tickets an den Kunden versendet;
Ticketbedingungen bedeutet die vorliegenden Bedingungen, die für den Kauf von Tickets durch Kunden gelten.
IIGeltungsbereich
- Diese Ticketbedingungen gelten für alle Käufe (Bestellungen) von Tickets. In Fällen, die in den Ticketbedingungen nicht vorgesehen sind, entscheidet der Ticketcounter.
- Bei der Nutzung des Tickets gelten neben diesen Ticketbedingungen die Parkvorschriften, die auf Anfrage beim Park erhältlich sind.
- Die regelmäßig aktualisierbaren Ticketbedingungen können eingesehen und heruntergeladen werden unter https://ticketcounter.de/nutzungsbedingungen/. Die Ticketbedingungen können auch über kontakt@ticketcounter.eu angefordert werden.
IIITickets
- Der Ticketcounter ist verantwortlich für korrekte (Bar-)Codes auf den Tickets. Im Falle von Komplikationen beim Zugang zum Park wird der Ticketcounter nur als Vermittler fungieren.
- Jedes Ticket hat einen einzigartigen (Bar-)Code in Kombination mit einer einzigartigen Seriennummer. Der (Bar-)Code enthält auch lesbaren Text auf dem Ticket. Der (Bar-)Code muss gescannt werden können, um Zugang zum Park zu erhalten.
- Ein Ticket ist nur einmal gültig, es sei denn, es ist (wie im Falle von Abonnementen) auf der Website und/oder dem Ticket anders angegeben. Mit einem Ticket kann nur eine Person (die die oben genannten Kriterien auf der Karte erfüllt) Zugang zum Park erhalten, es sei denn, auf dem Ticket ist ausdrücklich angegeben, dass es sich um eine Gruppenkarte handelt. In diesem Fall können Sonderbedingungen gelten.
- Die Tickets haben eine begrenzte Gültigkeit und sind mit einem Gültigkeitsdatum oder einer Gültigkeitsdauer ausgestattet. Nach diesem Datum oder Zeitraum erlischt das Recht auf Zulassung. Die Tickets werden nicht ausgezahlt oder erstattet und die Gültigkeit der Tickets kann nicht verlängert oder geändert werden.
- Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Park bei der Einfahrt in den Park die Gültigkeit des Tickets beim elektronischen Angebot (scannen mit einem Smartphone) überprüfen kann. Ist für den Zugang ein Papierausdruck des Tickets erforderlich, dann muss der Kunde selbst einen Papierausdruck zur Verfügung stellen. Der Kunde hat für eine ausreichende Qualität des Ausdrucks zu sorgen. Nicht scanbaren Tickets kann der Zutritt verweigert werden. In diesem Fall kann der Park beschließen den Zugang nicht zu gewähren.
- Die Tickets sind für den eigenen Gebrauch und dürfen nicht weiterverkauft werden. Im Falle des Verdachts auf einen Weiterverkauf kann der Ticketcounter entscheiden, die Tickets zu entwerten. Der Kunde ist nicht berechtigt, Änderungen am Ticket vorzunehmen oder die verwendeten Texte und Logos für andere Zwecke zu verwenden.
IVAbschluss des Vertrages
- Der Kauf von Tickets durch den Kunden erfolgt im Park. Ticketcounter ist ein Vermittler beim Kauf über die von ihm betriebenen Systeme. Der Kauf, d.h. der Vertragsabschluss, wird mit der Annahme der Zahlung durch die vom Kunden gewählte Zahlungsart endgültig. Der Ticketcounter wird dann die Tickets im Namen des Parks ausstellen.
- Es gelten immer die Parkvorschriften. Bei Missachtung oder Verstoß gegen die Parkvorschriften kann der (weitere) Zugang zum Park verweigert werden. Die Parkvorschriften und die Öffnungszeiten des Parks können beim Park erfragt werden.
- Der Ticketcounter und/oder der Park können eine maximale Anzahl von Tickets festlegen, die pro Vertrag gekauft werden können. Der Ticketcounter kann dieses Maximum pro Zahlungsart und/oder pro Kundenadresse (einschließlich E-Mail-Adresse) festlegen. Wenn mehr Tickets als die maximal erlaubte Anzahl benötigt werden, muss der Park kontaktiert werden.
- Ticketcounter behält sich das Recht vor, einen Kauf/Bestellung ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Ticketcounter kann den Vertrag unter anderem aufgrund eines auf seinem Urteil beruhenden Verdachts auf die Verwendung von automatisierten (Bestell-)Systemen auflösen. In diesen Fällen wird die Zahlung, ggf. unter Abzug der entstandenen Kosten, rückgängig gemacht. Der Kunde wird darüber von Ticketcounter an der für die Bestellung verwendeten Adresse informiert.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich:
- die richtige Wahl der Tickets hinsichtlich Art und Anzahl zu treffen, und muss dies vor dem Kauf tun;
- die korrekten Angaben zu machen, die für die Abwicklung von Zahlungen unter Verwendung der auf der Website angebotenen Optionen erforderlich sind.
- Das Widerrufsrecht gilt innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf von Tickets, die zum Zeitpunkt der Stornierung noch gültig sind. Das Widerrufsrecht gilt nicht für Tickets, die zur Nutzung an einem oder mehreren festen Daten gekauft wurden und/oder für Tickets, die in einem festen Zeitraum von bis zu 14 Tagen gültig sind.
VPreise und Bezahlung
- Alle auf der Website genannten Ticketpreise sind inklusive Mehrwertsteuer und ohne sonstige Kosten. Andere Werbeaktionen und/oder Rabatte gelten nicht für die Tickets.
- Alle auf der Website angegebenen Preise werden vom Park bestimmt. Ticketcounter ist ein Vermittler zwischen dem Park und dem Kunden und ist nicht der Besitzer der Tickets.
- Tickets können nur mit den auf der Website angegebenen Zahlungsmethoden gekauft werden.
- Im Falle einer Verweigerung der Annahme einer Zahlung (z.B. Kreditkarte oder Giropay, Sofort) ist Ticketcounter nicht daran beteiligt und nicht verantwortlich.
- Wenn sich eine ursprünglich akzeptierte Zahlung als rückgängig gemacht herausstellt (von der Firma der gewählten Zahlungsmethode storniert), kann der Ticketcounter entscheiden, das/die Ticket(s) doch noch zu annullieren und zu stornieren.
VILieferung
- Die Tickets werden dem Kunden vom Ticketcounter ausschließlich als e-Ticket ausgestellt. Der Kunde ist für die Angabe korrekter elektronischer (Liefer-)Adressen verantwortlich.
- Die Lieferzeit für die Elektronische Bezahlung beträgt innerhalb von 30 Minuten nach Zahlungseingang, mit einem Maximum von zwei (2) Werktage.
- Die Lieferzeit für die einmalige Autorisierung beträgt innerhalb von zwei (2) bis drei (3) Werktagen, mit einem Maximum von fünf (5) Werktage nach Eingang auf dem angegebenen (Bank-)Konto.
- Nach Ablauf der Lieferzeit hat der Kunde das Recht, den Kauf zu stornieren und die gezahlten Beträge zurückerstattet zu bekommen. Zu diesem Zweck muss der Kunde Ticketcounter schriftlich um eine Rückerstattung ersuchen.
VIIHaftung
- Bei Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
- Für einfache Fahrlässigkeit haftet Ticketcounter, außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch bis zu einem Höchstbetrag in Höhe des Betrags beschränkt, der dem Kunden für die Tickets in Rechnung gestellt wird, mit einem absoluten Höchstbetrag von 500 EUR pro Kunde pro Schadensfall.
- Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen.
- Die Haftung ist auch ausgeschlossen für: i) technische Störungen jeglicher Art, die dazu führen, dass Zahlungen nicht, nicht korrekt oder nicht rechtzeitig bearbeitet und/oder autorisiert werden können; ii) Stornierungen, Absagen, Blockaden, Änderungen der Öffnungszeiten oder Schließungen, Verlegungen oder Komplikationen bei der Gewährung des Zugangs zum Park (es liegt in der Verantwortung des Kunden, sich diesbezüglich rechtzeitig und ausreichend zu informieren); iii) unvollständige oder falsche Informationen auf der Website des Parks. Ticketcounter ist nicht verantwortlich für die Natur und den Inhalt des Parks.
VIIIPrivacy
- Ticketcounter wendet eine Privacy Policy an, gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die unter https://ticketcounter.de/datenschutzerklarung/ eingesehen werden kann.
IXHöhere Gewalt
- Der Ticketcounter ist nicht verpflichtet, irgendeine Verpflichtung zu erfüllen, wenn er daran durch einen Umstand gehindert wird, für den er aufgrund des Gesetzes, eines Rechtsakts oder allgemein anerkannter Grundsätze nicht verantwortlich zu machen ist.
- Unter höherer Gewalt werden in diesen Ticketbedingungen zusätzlich zu dem, was in diesem Zusammenhang durch Gesetz und Rechtsprechung verstanden wird, alle äußeren, vorhersehbaren oder unvorhersehbaren Ursachen verstanden, auf die der Ticketcounter keinen Einfluss ausüben kann, die ihn aber an der Erfüllung seiner Verpflichtungen hindern. Zum Beispiel, aber nicht begrenzt auf, Feuer, Streiks, Krieg, Aufruhr, Sabotage, Störungen in der Infrastruktur wie Transportstreiks, Überschwemmungen, Betriebsunterbrechungen, Störungen in Netzwerken oder in damit verbundenen Geräten, einschließlich Internet, Telekommunikation und Firmennetzwerken.
XSonstiges
- Wenn eine Situation entsteht, in der dem Kunden kein Zugang gewährt wurde, oder in der dem Kunden Zugangsbeschränkungen auferlegt wurden, aufgrund derer der Park entscheidet dass der Kunde Anspruch auf eine Rückerstattung hat, erfolgt dies gemäß den Parkvorschriften, und der Ticketcounter ist daran nicht beteiligt.
- Für den Kauf von Tickets, auf die die Ticketbedingungen Anwendung finden, gilt deutsches Recht.
- Der Ticketcounter ist während der Bürozeiten über kontakt@ticketcounter.eu erreichbar.